Susanne Betz-Hagemann Ihre Rechts- & Fachanwältin für Familienrecht

Familienrecht – die wichtigsten Themen:

Arbeitsrecht

Wir beraten Sie. Wir vertreten Sie.

Die Bezeichnung Fachanwältin wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Für die Fachanwaltschaft ist es notwendig, dass auch entsprechend viele Mandate auf diesem Gebiet betreut werden. Wer eine Fachanwaltschaftsbezeichnung führt muss auf diesem Gebiet an den vorgeschriebenen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen.

Unsere Schwerpunkte liegen in allen Bereichen des Familienrechts:

  • Ehescheidung
  • Anspruch auf Unterhalt von Kind und Ehegatten
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Klärung und Durchsetzung von Vermögensanspruch gegen den Ehegatten oder Lebenspartner
  • Vermögensauseinandersetzung im Güterrecht (Zugewinnausgleich)
  • Gestaltung von Eheverträgen
  • Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung und Hausrat


Die Rechtsanwaltskanzlei Betz-Hagemann bietet ihren Mandanten auch Hilfestellung zu allen erbrechtlichen Themen wie zum Beispiel Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Enterbung, Testament, Pflichtteil, Erbscheinverfahren, Erbengemeinschaft, Erbteilung, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Übergabe zu Lebzeiten/ Vorweggenommene Erbfolge, Testamentsvollstreckung, Vermächtnis, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung etc.

Die Verschärfung des wirtschaftlichen Wettbewerbs schafft zunehmend Konfliktpotential nicht nur zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmer, sondern auch zwischen Arbeitnehmern selbst oder ihren Vorgesetzten. Aus Perspektive des Arbeitnehmers sichert das Arbeitsverhältnis regelmäßig die persönliche Lebensgrundlage.

Die Begründung, inhaltliche Gestaltung, Änderung oder Beendigung eines Arbeitsvertragens betreffen ihn nachhaltig in seiner unmittelbaren Lebenssituation. Im Rahmen von Kündigung, Betriebsschließung oder Reorganisation bedarf der tragfähige Interessenausgleich auf beiden Seiten einer profunden rechtlichen Begleitung.

Primäres Beratungsziel der Kanzlei Betz-Hagemann ist stets die Streitvermeidung im Wege der vertraglichen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen. Unterschiedliche Formen der Beschäftigung müssen auch innovativen Lösungen zugeführt werden.

Die Tätigkeit der Rechtsanwältin Betz-Hagemann im Bereich Individualarbeitsrecht betrifft beispielsweise Arbeitsvertragsrecht, Arbeitsprozessrecht, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzprozess von Arbeitnehmern, Arbeitsförderungsrecht, Mutterschutz, Teilzeitarbeitsverhältnis und befristetes Arbeitsverhältnis sowie das Recht der Abmahnung. Urlaub und Urlaubsabgeltung, Fälle von Mobbing und Diskriminierung oder Schwerbehindertenrechte gehören ebenso zu diesem Thema.