Über die Kanzlei Susanne Betz – Rechts- & Fachanwältin für Familienrecht

Die Kanzlei wurde am 22.12.1995 in Viernheim gegründet. Seither berät und betreut Frau Betz-Hagemann schwerpunktmäßig im Bereich des Familienrechtes und wird seit 2000 von Frau Rechtsanwältin Lutz unterstützt, die neben familienrechtlichen Mandaten auch weitere Rechtsgebiete übernimmt, also insbesondere Fälle aus den Bereichen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht und Mietrecht.

Die langjährigen, fachlich qualifizierten Mitarbeiterinnen der Kanzlei gehen gleichermaßen individuell auf die Belange der Mandanten ein.

Die Büroräume der Kanzlei liegen in Viernheim, verkehrsgünstig in der Nähe des Rhein-Neckar-Zentrums. Die Mandanten können auf den kanzleieigenen Stellplätzen vor dem Kanzleigebäude parken. Termine können während der Bürozeiten telefonisch vereinbart werden.

Montag, Dienstag, Donnerstags
9.00 – 13.00
14.00 – 18.00

Mittwoch
9.00 – 13.00

Freitag
9.00 – 12:30

Bei der Terminvergabe werden selbstverständlich die Wünsche und Vorstellungen der Mandanten berücksichtigt. Die Termine sind auch außerhalb der üblichen Zeiten und auch vor Ort beim Mandanten möglich.

Über die Anwältin für Familienrecht Frau Susanne Betz-Hagemann

Susanne Betz-Hagemann wurde in Mannheim geboren. Im Anschluss an das Abitur studierte sie an den Universitäten in Mannheim und Heidelberg Rechtswissenschaften, außerdem hat sie zwei Gastsemester in Innsbruck (Österreich) belegt. Danach absolvierte Frau Betz-Hagemann ihr Referendariat im Landgerichtsbezirk Mannheim.

Sie wurde 1994 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seit 2001 ist die Juristin gleichzeitig Fachanwältin für Familienrecht. Rechtsanwältin Betz-Hagemann spricht fließend Englisch. Ferner verfügt sie über Grundkenntnisse in Französisch.

Fachgebiete/Charakteristika

Die Bezeichnung Fachanwältin wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Für die Fachanwaltschaft ist es notwendig, dass auch entsprechend viele Mandate auf diesem Gebiet betreut werden. Wer eine Fachanwaltschaftsbezeichnung führt muss auf diesem Gebiet an den vorgeschriebenen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen.

Unsere Schwerpunkte liegen in allen Bereichen des Familienrechts:

  • Ehescheidung
  • Anspruch auf Unterhalt von Kind und Ehegatten
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Klärung und Durchsetzung von Vermögensanspruch gegen den
  • Ehegatten oder Lebenspartner
  • Vermögensauseinandersetzung im Güterrecht (Zugewinnausgleich)
  • Gestaltung von Eheverträgen
  • Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung und Hausrat

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Betz-Hagemann bietet ihren Mandanten auch Hilfestellung zu allen erbrechtlichen Themen wie zum Beispiel Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Enterbung, Testament, Pflichtteil, Erbscheinverfahren, Erbengemeinschaft, Erbteilung, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Übergabe zu Lebzeiten/ Vorweggenommene Erbfolge, Testamentsvollstreckung, Vermächtnis, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung etc.

Die Verschärfung des wirtschaftlichen Wettbewerbs schafft zunehmend Konfliktpotential nicht nur zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmer, sondern auch zwischen Arbeitnehmern selbst oder ihren Vorgesetzten. Aus Perspektive des Arbeitnehmers sichert das Arbeitsverhältnis regelmäßig die persönliche Lebensgrundlage. Die Begründung, inhaltliche Gestaltung, Änderung oder Beendigung eines Arbeitsvertragens betreffen ihn nachhaltig in seiner unmittelbaren Lebenssituation.

Im Rahmen von Kündigung, Betriebsschließung oder Reorganisation bedarf der tragfähige Interessenausgleich auf beiden Seiten einer profunden rechtlichen Begleitung. Primäres Beratungsziel der Kanzlei Betz-Hagemann ist stets die Streitvermeidung im Wege der vertraglichen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen. Unterschiedliche Formen der Beschäftigung müssen auch innovativen Lösungen zugeführt werden.

Die Tätigkeit der Rechtsanwältin Betz-Hagemann im Bereich Individualarbeitsrecht betrifft beispielsweise Arbeitsvertragsrecht, Arbeitsprozessrecht, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzprozess von Arbeitnehmern, Arbeitsförderungsrecht, Mutterschutz, Teilzeitarbeitsverhältnis und befristetes Arbeitsverhältnis sowie das Recht der Abmahnung. Urlaub und Urlaubsabgeltung, Fälle von Mobbing und Diskriminierung oder Schwerbehindertenrechte gehören ebenso zu diesem Thema.