Wir beraten Betriebsräte in allen kollektivrechtlichen Angelegenheiten: außergerichtlich, in der Einigungsstelle oder im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.
Ob in Fragen der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten (z.B. bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen) oder bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen: wir begleiten Sie durch die Amtszeit.