Sorgerecht

Die elterliche Sorge unterteilt sich in die Sorge für die Person des Kindes, sowie für das Vermögen des Kindes. Grundsätzlich verbleibt es auch nach der Ehescheidung der Eltern bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. Voraussetzung ist allerdings, dass die Eltern in der Lage sind auch nach der Ehescheidung gemeinsam sinnvolle Entscheidung für ihre Kinder treffen zu können. Dies erfordert, dass die Eltern in der Lage sind die Erziehungsverantwortung künftig gemeinsam zu tragen und ggf. persönliche Interessen und Differenzen zurückstellen.

Für eine gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge ist eine tragfähige soziale Beziehung der Eltern wünschenswert, was ein Mindestmaß an Übereinstimmung erfordert. Sofern diese Übereinstimmung nicht mehr vorhanden ist und auch beratende Institutionen wie beispielsweise das Jugendamt, Beratungsstellen etc. nicht mehr auf einen Konsens hinwirken können, kann ein Antrag bei Gericht gestellt werden auf Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil. Hierbei prüft das Gericht, welche Entscheidung dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Grundsätzlich sollte dem Elternteil die elterliche Sorge übertragen werden , der eine Lösung favorisiert, die das Konfliktniveau reduziert. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Konflikt der Eltern grundsätzlich schädliche Auswirkungen auf das Kindeswohl hat. Aus psychologischer Sicht ist es für das Kindeswohl weitaus wichtiger, wie die Eltern mit ihren unterschiedlichen Vorstellungen umgehen, als unerbittlich über den Lebensmittelpunkt des Kindes zu streiten. Deswegen ist ein erbitterter Streit um das Kind zu vermeiden.

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge sind die Eltern gehalten Einvernehmen herzustellen in Bezug auf beispielsweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die schulische und berufliche Ausbindung des Kindes, medizinische Eingriffe, allerdings nicht bei Notfällen, Umgang mit dem anderen Elternteil bzw. anderen Personen.

Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, hat die Befugnisse zu alleinigen Entscheidungen in den Angelegenheiten des täglichen Lebens, die häufig vorkommen und keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben, wie beispielsweise Teilnahme an Tagesausflügen, Ausübung von Sport etc.